Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rehaboerse

 
(Geltungsbereich: Ausschließlich für das Angebot von www.rehaboerse.at!)
Stand: 30.07.2009
 
1.         Allgemeines:
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen (nachstehend "Bedingungen") bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Sollte der Besteller Verbraucher im Sinne § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im Fall eines Widerspruches zwischen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchG vor. Alle unsere Leistungen sowie Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grund­lage dieser Bedingungen, die mit Abgabe der Bestellung ausdrücklich anerkannt werden.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer Geschäfts­verbindung mit dem Besteller. In den Vertrag werden die jeweils zum Vertragsschluss aktuell geltenden und dem Besteller ausgehändigten oder zugänglich gemachten Bedingungen einbezogen. Diese sind auch unter www.rehaboerse.at abrufbar.
 
2.         Vertragsabschluss:
All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst die vom Besteller abgegebene Bestellung gilt als bindendes Angebot. Aufträge und Ver­einbarungen werden erst dann für uns verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung bestätigt werden. Auslieferungen und Rechnungslegungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und mit dem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Ver­wendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Etwaige Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Besteller nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
 
3.         Preise:
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Gumpoldskirchen und oder Unterpremstätten in Euro zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer. Im Preis sind Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen nicht enthalten. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller trägt die Kosten einer im Einzelfall gewünschten Transportversicherung. Die Kosten der Fracht trägt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Besteller. Es gilt als vereinbart dass bei Bestellungen ein Verpackungszuschlag von 6,50 Euro verrechnet wird. Weiters wird ein Versandkostenanteil von 6,50 Euro verrechnet.
Erfolgen auf Wunsch des Bestellers Lieferungen im Eilversand, so werden die direkten Versandkosten und -auslagen in Rechnung gestellt.
 
4.         Zahlungsbedingungen:
Zahlungen der von uns in Rechnung gestellten Beträge haben bar zu erfolgen oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Im Falle der Bestellung über unseren Webshop erfolgt die Bezahlung mittels Kreditkarte des Käufers. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Rechnungen sind prompt nach Lieferung bzw. Leistungserbringung und Rechnungserhalt zahlbar.  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch seine Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die außerprozessuale Mahnleistung - für die erste Mahnung Spesen in Höhe von EUR 10,-- exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sowie für jedes weitere Mahnschreiben weitere Mahnspesen in Höhe von EUR 30,-- exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer - zu ersetzen. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Käufer sämtliche Mehraufwendungen zu ersetzten, die für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands anfallen.
 
5.         Lieferung:
Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen werden von uns ausschließlich in schriftlicher Form in der Auftragsbestätigung erklärt. Andere Angaben in Werbematerial, Verkaufsprospekten, Katalogen, Internet u.ä. sind unverbindlich und angegebene Lieferzeiten gelten lediglich als Richtwert für die wahrscheinliche Lieferzeit. Kann ein von uns verbindlich zugesagter Liefertermin nicht eingehalten werden oder befinden wir uns im Lieferverzug, so hat der Besteller wahlweise das Recht, vom Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind, außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung oder den Transport wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungs­schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn diese bei unserer Muttergesellschaft oder bei Schwestergesellschaften oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, soweit deren Annahme für ihn nicht unzumutbar ist.
Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die not­wendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Ware.
 
6.         Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Geschäften im Fernabsatz über unseren Webshop:
Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Es stehen aber jedenfalls 7 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) zur Verfügung.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw in Rechnung zu stellen.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
 
7.         Gefahrenübergang:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf den Besteller über. Als Liefer- und Leistungsort gilt unser Werk in Gumpoldskirchen oder Unterpremstätten. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Im Falle der Versendung von Ware sind wir ohne ausdrückliche Weisung des Bestellers nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand beim Versand zu versichern. Die Kosten der Versicherung werden auf Anfrage von uns schriftlich bekannt gegeben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung, Übergabe oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Übergabebereitschaft auf den Besteller über.
 
8.         Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Besteller in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen zu Lasten des Bestellers.
 
9.         Gewährleistung:
Insoweit es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt sind offensichtliche Mängel innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Für Unternehmer gilt die Rügeobliegenheit des § 377 UGB. Beim Verkauf von gebrauchten oder wiederaufbereiteten Produkten an Unternehmer sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen hat der Besteller bei Mängeln zunächst die Wahl, ob er Verbesserung oder eine Ersatzlieferung verlangen will. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der untenstehenden Bedingungen (Ziffer 9) erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
 
Gewährleistungsansprüche für bewegliche Sachen verjähren wie folgt:
Bei Verbrauchern:
  • 2 Jahre ab Gefahrübergang bei neuer Ware
  • 1 Jahr ab Gefahrübergang bei gebrauchter bzw. wieder aufbereiteter Ware
Bei Unternehmern:
  • 1 Jahre ab Gefahrübergang bei neuer Ware
 
Diese Fristen gelten auch für An­sprüche auf Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
10.      Haftung und Schadenersatz:
Ungeachtet des Rechtsgrundes haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässig verschuldeten Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Erfüllungsgehilfen oder einer Person für die wir sonst einzustehen haben beruht.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere die für leichte Fahrlässigkeit ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend ge­machten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder be­schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
11.      Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung:
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausschließlich das Handelsgericht Wien vereinbart.
Die Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausge­schlossen.
 
12.      Sonstiges:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dafür vorgesehene gesetzliche Regelung.

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